Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Vasi GmbH

Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Vasi GmbH (nachfolgend „Unternehmen“) und ihren Kunden in Österreich.
Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, das Unternehmen stimmt deren Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

Leistungen

Das Unternehmen erbringt Dienstleistungen im Bereich Trockenbau und Innenausbau, einschließlich Beratung, Planung und Ausführung.
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. Vertrag.

Vertragsabschluss

Ein Vertrag kommt durch die schriftliche Annahme eines Angebots des Unternehmens durch den Kunden zustande.
Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

Preise und Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.

Bei Zahlungsverzug ist das Unternehmen berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen gemäß österreichischem Recht zu verrechnen.

Leistungserbringung und Mitwirkungspflichten

Die Ausführung der Leistungen erfolgt nach Vereinbarung und unter Berücksichtigung der technischen Möglichkeiten.
Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.

Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der Vasi GmbH.

Gewährleistung und Haftung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen in Österreich.
Das Unternehmen haftet nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.

Datenschutz

Das Unternehmen erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Kunden nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Nähere Informationen zum Datenschutz sind in der Datenschutzerklärung auf der Webseite des Unternehmens zu finden.

Vertragslaufzeit und Kündigung

Sofern nicht anders vereinbart, werden Verträge auf unbestimmte Zeit geschlossen und können von beiden Parteien mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden.

Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt, die die Leistungserbringung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen das Unternehmen, die Leistung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommende Regelung.

Es gilt österreichische recht.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und dem Unternehmen ist der Sitz des Unternehmens, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

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Datenschutz-Übersicht

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